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Mag. Gabriela Müntzer

Mag. Gabriela Müntzer
Rechtsanwältin in Wien

Verwaltungsrecht

Von Aufenthaltsrecht bis Verkehrsrecht

Unzählige Gesetze und Verordnungen zählt man zum Verwaltungsrecht. Denn so gut wie jeder Lebensbereich (Wasser- und Abfallwirtschaft, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Gewerberecht – um nur einige zu nennen) wird von hoheitlichem Handeln bestimmt. Insbesondere in diesem Rechtsgebiet ist eine Spezialisierung daher unerläßlich.

Ich vertrete meine Mandanten unter anderem in Fragen des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts sowie des Staatsbürgerschaftsrechts. Welchen Aufenthaltstitel Sie als Ausländer erfolgversprechend beantragen können, hängt von verschiedensten Faktoren ab. So zum Beispiel davon, ob Sie bereits Familienangehörige hier in Österreich haben, wie deren und Ihre finanziellen Verhältnisse beschaffen sind und von vielem mehr. Auch die Frage, ob Sie selbst eine Arbeitserlaubnis erhalten können, wird für Sie interessant sein. Streben Sie die österreichische Staatsbürgerschaft an, so sind gleichfalls viele Umstände maßgebend für Ihren Erfolg – eine automatische Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Verehelichung mit einem Österreicher/einer Österreicherin gibt es nicht.

Auch im Bereich des Verkehrsrechts vertrete ich Sie vor allen beteiligten Behörden. Ob Ihnen nun der Entzug Ihrer Lenkberechtigung («Führerscheinentzug») droht, Sie Gebühren für das Abschleppen Ihres Pkw bezahlen sollen oder aber die Frachtpapiere für Ihre letzte Lieferung per Lkw angeblich nicht in Ordnung waren – all diese Sachverhalte gehören zu diesem Rechtsgebiet. Meist stehen solche Fälle auch mit dem Verwaltungsstrafrecht in engem Zusammenhang, da in den meisten Fällen auch eine Verwaltungsstrafe über Sie verhängt wird.

Als Vertrauensanwältin der IWÖ (Interessensgemeinschaft für Liberales Waffenrecht in Österreich) bin ich Spezialistin für Waffenrecht. Hier steht aufgrund der unlängst in Brüssel beschlossenen Waffenrichtlinie in nächster Zukunft sicher wieder eine gesetzliche Neuregelung ins Haus. Aber auch die geltende Rechtslage normiert einiges an Ge- und Verboten. Insbesondere gibt es den zuständigen Behörden in vielen Fragen einen Ermessensspielraum der vor allem vom wiener Administrationsbüro nicht allzu liberal gehandhabt wird.

    • Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht
    • Staatsbürgerschaftsrecht
    • Verkehrsrecht, Verwaltungsstrafrecht
    • Waffenrecht
    • Gewerberecht

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