Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsgründung bis Forderungsbetreibung
Als Unternehmer wissen Sie sicher, dass Unternehmergeschäfte in vielen Bereichen speziellen Regelungen unterliegen.
Erklärungen, die Sie als Unternehmer abgeben, stehen zumeist unter einer höheren Bestandgarantie als rechtsgeschäftliche Erklärungen eines Privaten (
Konsumenten). Zu meinen Aufgaben gehört es unter anderem, Verträge für Sie zu verfassen oder Ihre Ansprüche gegen Kunden oder Lieferanten durchzusetzen. Zu guter letzt betreibe ich auch bereits gerichtlich festgestellte Forderungen für Sie auf dem Exekutionsweg.
Falls Sie den Schritt zum Unternehmertum noch nicht gewagt haben, unterstütze ich Sie natürlich auch gerne in Fragen der Unternehmensgründung, helfe Ihnen bei der Wahl der Rechtsform (Personen- oder Kapitalgesellschaft) und verfasse für Sie auch alle notwendigen Urkunden wie Satzungen, Gesellschaftsverträge etc. … Doch auch bereits bestehenden Unternehmen stehe ich bei Umgründungen, oder Abtretung von Gesellschaftsanteilen zur Seite.
Im Bereich des
Strafrechts bringt übrigens auch das am 01. Jänner 2006 in Kraft getretene Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (Stichwort «Unternehmesstrafrecht») neue Risiken für Unternehmen, die als «Verbände» mit eigener Rechtspersönlichkeit oder als Personengesellschaften firmieren.
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