Strafrecht
Egal ob Sie durch Unbedachtsamkeit mit unserem Strafrecht in Konflikt geraten sind (einige Tatbestände stehen nämlich auch bei bloß fahrlässiger Begehung unter gerichtlicher Strafdrohung – z.B.: fahrlässige Körperverletzung) oder tatsächlich der Begehung einer Vorsatztat verdächtig sind: das Recht auf einen Verteidiger ist ein Grundrecht.
Das am 01. Jänner 2008 in Kraft getretene Strafprozessreformgesetz, welches das Vorverfahren grundlegend neu regelt und die Leitung des gesamten Vorverfahrens nun in die Hände des Staatsanwaltes legt, wird sicher noch einige Überraschungen mit sich bringen. Vorweg ist eines aber sicher: die Ergebnisse des Vorverfahrens bestimmen in vielen Fällen bereits den Ausgang der Hauptverhandlung. Machen Sie daher rechtzeitig – also möglichst noch vor einer Aussage vor der Polizei oder dem Staatsanwalt – von Ihrem Recht auf einen Verteidiger Gebrauch.
Bereits am 01.Jänner 2006 trat das neue sog. «Unternehmensstrafrecht» (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – VerbVG) in Kraft, welches mangels oberstgerichtlicher Rechtsprechung nach wie vor zum juristischen Neuland gezählt werden darf. Vergessen Sie aber als
Unternehmer nicht, dass seither nicht nur die Verantwortlichen eines «Verbandes» sondern auch der Verband selbst (juristische Personen aber auch einige Personengesellschaften) für das strafrechlich relevante Fehlverhalten seiner Entscheidungsträger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
- Strafprozessreform
- Unternehmensstrafrecht
