Heil- und Pflegeberufe
Diplomiertes Krankenpflegepersonal und Pflegehelfer unterliegen – ebenso wie Ärzte – einem strengen Berufsrecht, welches im wesentlichen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) geregelt ist.
Im eigenverantwortlichen und eingeschränkt auch im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich können Sie daher aus Fehlleitsungen bzw. Überschreiten ihrer berufsrechtlichen Befugnisse in Haftung genommen werden. Da der Träger einer Krankenanstalt zumeist eine Gebietskörperschaft ist, sind in diesem sensiblen Bereich manchmal auch disziplinäre Folgen zu gewärtigen. Kontaktieren Sie mich daher möglichst, bevor Sie zu konkreten Anwürfen einvernommen wurden. Ich stehe über Anfrage auch für
Vorträge zur Verfügung, welche bis dato auch als Fortbildungsveranstaltung approbiert wurden. Sie schließen Ihre Kaskoversicherung ja auch ab, bevor Sie einen Unfall haben!
Als diplomierte Shiatsu-Praktikerin habe ich aber nicht nur Verständnis für die rechtlichen Belange jener Berufsgruppen, die im Umfeld der Schulmedizin arbeiten, sondern auch für alle, die in sogenannten «alternativen Heilberufen» tätig sind.
- Diplomiertes Pflegepersonal
- Pflegehelfer
- Recht der Krankenanstalten
- Disziplinarverfahren
