Arbeitsrecht
Für Dienstgeber und Dienstnehmer
Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Für Dienstgeber verfasse ich Dienstverträge, vertrete Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen und in streitigen Verfahren und berate sie auch gerne bei ihrer Personalpolitik.
Dienstnehmern stehe ich gerne zur Seite, wenn es gilt, eine Kündigung oder Entlassung anzufechten oder Ansprüche aus dem Dienstverhältnis gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen. Apropos Kündigungsanfechtung: die Frist zur Einbringung einer Kündigungsanfechtungsklage beträgt nur eine Woche!
- Dienstverträge
- Personalpolitik
- Kündigung und Kündigungsanfechtung
